· Reduktion der Luftverunreinigung sowie von klimarelevanten Schadstoffen, Lärm und Abfällen
Förderfähige Maßnahmen sind nicht genau definiert. Das entscheidende Kriterium ist das Resultat der Investition, d.h. die Dimension der reduzierten Umweltbelastung.
max. Förderungssatz:
mit EU-Kofinanzierung bis zu 35%
ohne EU-Kofinanzierung bis zu 30%
Mindestinvestitionskosten sind je nach Förderbereich individuell festgelegt.
Nur die Reduktion von Umweltbelastungen auf österreichischem Staatsgebiet ist förderfähig.
Direkte Beihilfe