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Zweck der Förderung ist die Erzielung von Umwelteffekten, wie die Reduktion von Treibhausgasen v.a. CO2-Emissionen sowie NOx und Staub durch Verkehrs- und Mobilitätsmaßnahmen oder aktiver Klimaschutz im Verkehrsbereich.
Förderung von Investitionsmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die positive Umwelteffekte (insb. CO2-Reduktionen, Vermeidung oder Verringerung von Luftschadstoffen wie Staub und NOx) bewirken, wie z.B. umweltfreundliches Transportmanagement oder umweltfreundliche Fuhrparkumstellung
Förderfähige Maßnahmen:
Abhängig von Förderschiene
Investition- bzw. Betriebskostenzuschuss (nicht rückzahlbar)