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Call: PA 3 Unterstützung nachhaltiger Verkehrslösungen (Ref. Nr. INTERREG V-A SK-AT/2016/03)

 · Verbesserung der gemeinsamen Planung, Koordinierung und praktische Lösungen für ein umweltfreundliches, kohlenstoffarmes und sicheres Verkehrsnetz und Verkehrsdienstleistungen im Programmgebiet (spezifisches Ziel 3.1)

Contact points
Actions able to be supported
  • Actions Maßnahmen zur Beseitigung spezifischer Engpässe in der grenzüberschreitenden Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs (hauptsächlich Planungsansätze, aber eventuell auch Pilotinvestitionen).
  • Entwicklung gemeinsamer Strategien, Konzepte und Aktionspläne für eine nachhaltige multimodale Mobilität in Städten, Stadtregionen und ländlichen Gebieten
  • Entwicklung grenzüberschreitender intelligenter Verkehrssysteme
  • Verbesserung der regionalen Mobilität durch den Bau von Radwegen
  • Förderung von Mobilitätszentren und multimodalen Plattformen zur Verbesserung der Effizienz, Zuverlässigkeit und Qualität umweltfreundlicherer Verkehrsträger und Dienstleistungen.
  • Ausbildungsunterstützungen für eine grünere regionale Mobilität
  • Weiterentwicklung multimodaler Knotenpunkte und Verbindungen zur Förderung von emissionsmindernden und energieeffizienten Güterverkehrsmitteln. Das Kooperationsprogramm könnte zur Entwicklung einer intermodalen Verkehrs- und Mobilitätsstrategie beitragen, die im Rahmen der EUSDR-Gebiete 1a und 1b (vor allem durch Koordinierungs- und Planungsansätze, die durch physische Pilotinvestitionen ergänzt werden können) verfolgt wird, um dem dynamischen Wachstum des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, wie in der Analyse dargelegt, entgegenzuwirken.
  • Zu den Investitionen in die entsprechende Infrastruktur können der Erwerb von Fahrzeugen/Autos (gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und Beihilfevorschriften), kleine Umbauten und zusätzliche Einrichtungen für Bus- und Bahnhöfe/Stationen, die Verbesserung der Standards des integrierten Verkehrssystems, der Bau von multimodalen Terminals (Parkplätze, Schilder, Haltestellen, Haltestelleninformationssysteme), der Bau neuer oder die Investition in bestehende Häfen gehören. Es ist nicht geplant, „fragmentierte“ harte Infrastrukturen zu finanzieren. Alle harten Investitionen müssen Teil eines strategischen Ansatzes sein, um eine kritische Masse und Sichtbarkeit der Maßnahmen zu erreichen. Nur innovative Pilotmaßnahmen, die zur CO2-Reduktion beitragen, können unterstützt werden.
Rate of co-financing and conditions

Slowakei

  • Staatliche Behörden und staatlich gegründete Organisationen: max. 85% EFRE, 15% aus dem nationalen Staatshaushalt, Eigenbeitrag nicht erforderlich
  • Öffentliche Organisationen und Institutionen, NGOs/NPOs: max. 85% EFRE, 10% aus dem nationalen Staatshaushalt, 5% Eigenbeitrag
  • Private Organisationen: max. 85% EFRE, 5% aus dem nationalen Staatshaushalt, 10% Eigenbeitrag (Für die EFRE-Förderquote: Bei „De-minimis-Beihilfen“ kann die Kofinanzierung niedriger ausfallen)

Österreich

  • Öffentliche Organisationen und Institutionen: max. 85% EFRE
  • Private Organisationen: max. 85% EFRE (bei „De-minimis-Beihilfen“ kann die Kofinanzierung geringer ausfallen)

Für die Förderquote der möglichen nationalen Kofinanzierung und Eigenmittel sind min. 15% vorgesehen; eine verbindliche vorläufige Festlegung der Finanzierungsanteile findet nicht statt.

Other important information

Es handelt sich um eine offene Ausschreibung / einen offenen Call, d. h. Anträge können gestellt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

Die Einreichungsfrist für die zweite Projekt-Auswahlrunde, die während der 4. Sitzung des Begleitausschusses am 20. und 21. März 2018 stattfindet, endet am 15. November 2017.

  • Gesamtprojektgröße (Gesamtkosten): min. 100.000,00 EUR. Der Höchstbetrag des geförderten Projektes ist nicht festgelegt.
  • Projektlaufzeit: 48 Monate
Title of the instrument
Interreg V-A: Slowakei - Österreich
Type of aid

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Eligible beneficiaries
Gebietskörperschaften und -organisationen, die von regionalen Behörden / staatlichen Behörden und Organisationen, die von staatlichen Behörden eingerichtet und verwaltet werden / eigens zu diesem Zweck eingerichtete und verwaltete Fachstellen / Hochschulen und Forschungseinrichtungen / Sonstige (mit Ausnahme politischer Parteien)
Time frame
09/12/2016 - 31/12/2020
Total budget
Die Gesamtmittelzuweisung aus dem EFRE für Prioritätsachse 3 (PA3) - für diesen Call beläuft sich auf 9 655 000 EUR (die Gesamtmittelausschüttung ist indikativ).
Legal basis
Durchführungsbeschluss C (2015) 5357 der Kommission zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms "Interreg V-A Slowakei-Österreich" vom 28.7.2015 inklusive seiner Änderungen.
Usefull links
Interreg V-A: Website Slowakei - Österreich