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Call: PA 2 – Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität (Ref.Nr INTERREG V-A SK-HU/1601)

 · i) Verbesserung der grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsdienstleistungen (spezifischen Ziel 2.2.1) ii) Verbesserung der grenzüberschreitenden Logistikdienstleistungen (spezifisches Ziel 2.2.2)

Contact points
Actions able to be supported

Indikative Liste förderfähiger Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2.1 „Verbesserung der grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsdienstleistungen“

  • Entwicklung grenzüberschreitender intelligenter Verkehrssysteme (ITS), Fahrgastinformationssysteme, Online-Fahrpläne, E-Ticketing, mobile Apps, gemeinsame Tarifsysteme
  • Entwicklung und Integration grenzüberschreitender öffentlicher Verkehrsdienstleistungen, Gründung von Verkehrsverbünden
  • Infrastrukturinvestitionen (z. B. Fahrzeuge – Busse, Fähren, Schiffe -, Bus- und Bahnhöfe, Fährhäfen), Investitionen, die zu einer besseren Zugänglichkeit städtischer Funktionen beitragen
  • Entwicklung von nachfrageorientierten grenzüberschreitenden Verkehrsdienstleistungen
  • Bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Straßenbau passive Lärmminderung (wie z.B. Lärmschutzwände, Schutz mit Bäumen) (Aktivität darf nicht separat unterstützt werden)
  • Vorbereitung von Investitionen: Erarbeitung von Studien, Analysen, Konzepte; Erarbeitung von Empfehlungen zu rechtlichen und administrativen Engpässen, welche die grenzüberschreitende Mobilität behindern, wie z. B. Erleichterung der Kabotage, Vereinfachung der internationalen Transportvorschriften zwischen den beiden Staaten usw. (Aktivität darf nicht separat unterstützt werden)

Indikative Liste förderfähiger Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2.2 „Verbesserung der grenzüberschreitenden Logistikdienstleistungen“

  • Umsetzung grenzüberschreitender Kooperationsinitiativen im Bereich Logistik, Entwicklung integrierter Dienstleistungssysteme, Infrastruktur und ICT-Anwendungen
  • Infrastrukturinvestitionen (z. B. Bahnhöfe, Fährhäfen und Straßen, welche die neuen Häfen mit dem bestehenden Verkehrsnetz verbinden)
  • Vorbereitung der Investitionen: Erarbeitung von Studien, Analysen, Konzepten (Aktivität darf nicht separat unterstützt werden)
Rate of co-financing and conditions

Slowakei:

  • Staatliche Verwaltungseinrichtungen: 100% (85% EFRE, 15% nationale Kofinanzierung, 0% Eigenbeitrag)
  • Andere öffentliche Verwaltungen, Gebietskörperschaften, Gemeinden, NRO usw.: 95% (85% EFRE, 10% nationale Kofinanzierung, 5% Eigenbeitrag)
  • Privatwirtschaftliche Beihilfen: 90% (85% EFRE, 5% nationale Kofinanzierung, 10% Eigenbeitrag)

Ungarn:

  • Zentrale Haushaltsorganisationen: max. 100% (max. 85% EFRE, max. 15% nationale Kofinanzierung, min. 0% Eigenbeitrag)
  • Sonstige Organisationen: max. 95% (max. 85% EFRE, max. 10 % nationale Kofinanzierung, min. 5% Eigenbeitrag)
Other important information

Der Call zur Einreichung von Vorschlägen ist fortlaufend geöffnet – mit Fristen vom 3. November und 31. Januar eines jeden Jahres.

  • Auswahlverfahren: einstufiges Bewerbungsverfahren
  • Gesamtprojektvolumen (SO 2.2.1): 100.000,00 – 1.000.000,00 EUR (Bei grenzüberschreitenden Straßen, Brücken und Fähren können die zuschussfähigen Gesamtausgaben über der genannten Obergrenze liegen.
  • Gesamtprojektvolumen (SO 2.2.2): 200.000,00 – 2.000.000,00 EUR
  • Projektlaufzeit: 24 Monate (in ausführlich begründeten Fällen bis zu 36 Monate; bei Grenzübergängen, Brücken oder Fähren)

Der aktuelle Call (Ref. Nr. SKHU/1601) enthält keine Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen.

Title of the instrument
Interreg V-A: Slowakei-Ungarn
Type of aid

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Eligible beneficiaries
Referenzliste der förderfähigen Antragsteller: Öffentliche Institutionen: Private Einrichtungen im öffentlichen Interesse / Staatsbetriebe / Europäische Gruppierungen für territoriale Zusammenarbeit / Nichtregierungsorganisationen (NRO) / Entwicklungsagenturen / Gemeinden, Landkreis-/Regionalgemeinden / Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Verkehr. Teilnahmeberechtigte Antragsteller müssen im Programmgebiet registriert sein oder über eine Geschäftsstelle verfügen. Der aktuelle Call enthält keine Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen.
Time frame
29/07/2016 - 31/12/2020
Total budget
Ausgewiesene EFRE-Mittel für (SO2.2.1) 10.980.000,00 EUR und für (SO2.2.2) 6.938.080,00 EUR
Legal basis
Durchführungsbeschluss der Kommission zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C (2015) 6805 zur Billigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms "Interreg V-A Slowakei-Ungarn" zur Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Slowakei und in Ungarn
Usefull links
Interreg V-A: Webseite Slowakei-Ungarn