· i) Verbesserung der grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsdienstleistungen (spezifischen Ziel 2.2.1) ii) Verbesserung der grenzüberschreitenden Logistikdienstleistungen (spezifisches Ziel 2.2.2)
Indikative Liste förderfähiger Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2.1 „Verbesserung der grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsdienstleistungen“
Indikative Liste förderfähiger Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Ziels 2.2.2 „Verbesserung der grenzüberschreitenden Logistikdienstleistungen“
Slowakei:
Ungarn:
Der Call zur Einreichung von Vorschlägen ist fortlaufend geöffnet – mit Fristen vom 3. November und 31. Januar eines jeden Jahres.
Der aktuelle Call (Ref. Nr. SKHU/1601) enthält keine Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss