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Spezifische Ziele im Zusammenhang mit dem Seeverkehr sind: 1.3 - Verstärkte Nutzung der Wasserstraßen und Häfen des TEN-V-Kernnetzes; 2.4 - Erhöhung des Frachtvolumens durch intermodale Terminals und Häfen; 2.5 - Erhöhung der Sicherheit bei allen Verkehrsträgern und Verringerung der Umweltauswirkungen des Verkehrs
Spezifisches Ziel 1.3 Ausbau der Wasserstraßen und Häfen des TEN-V-Kernnetzes:
Spezifisches Ziel 2.4 Erhöhung des Frachtvolumens durch intermodale Terminals und Häfen – außerhalb des TEN-V Kernnetzes
Spezifisches Ziel 2.5 Erhöhung der Sicherheit und Gefahrenabwehr für alle Verkehrsträger und Verringerung der Umweltauswirkungen des Verkehrs
Die Kofinanzierungssätze werden in den Leitlinien zu den einzelnen Förderprogrammen und Ausschreibungen/Calls detailliert festgelegt.
Voraussichtliches Gesamtbudget:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss