· Güterverkehr und Logistik 1. Förderungen können nur für Projekte in Bezug auf Güterverkehr und Logistik gewährt werden, die die Luftqualität verbessern. 2. eine Förderung im Sinne des ersten Absatzes,wird in Form einer Projektförderung gewährt. 3. Förderungen im Sinne des ersten Absatzes müssen zu einem verminderten Ausstoß von luftverschmutzenden Emissionen führen.
Die Höhe der Förderung beträgt höchstens 100% der Geldsumme, die im Maßnahmenpaket Güterverkehr und Logistik Luftqualität aufgenommen ist.