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Staatliche Beihilferegelung für die Modernisierung der Binnenschifffahrtsschiffe

 · Verringerung der Umweltauswirkungen des Wasserstraßentransports durch Verringerung der Emissionen von gasförmigen und partikulären Schadstoffen aus auf Schiffen installierten Verbrennungsmotoren und Hilfsmotoren und durch die Implementierung anderer Maßnahmen mit direkten Umweltvorteilen. Stärkere Einbindung des Wasserverkehrs in der multimodalen Transportkette, indem die Schiffe im Rahmen der Modernisierung für den multimodalen Transport wettbewerbsfähiger, operativ flexibler und sicherer werden.

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Actions able to be supported

Unterprogramm 1: Reduzierung der Umweltauswirkungen des Wasserstraßentransports

  • Ersetzen der Schiffsmotoren: Erwerb von emissionsarmen Motoren und Hilfsmotoren; Direkt nachgeschaltete Folgekomponenten (z. B. Getriebe) und Installation
  • Umstellung der Schiffe auf einen neuen Treibstoff: Umbau von Schiffen für die Verwendung eines neuen Treibstoffes (z. B. LNG), inkl. Erwerb der zugehörigen Technologie (sowohl für Mono- als auch für Dual-Treibstoff Verwendung)
  • Heck-Umbau der Schiffe: Erwerb der erforderlichen Technologien für die Anpassung der Form des Schiffhecks, einschließlich der Installation und Anpassung des Hecks und des Erwerbes von benötigten Material
  • Modernisierung der Antriebsausrüstung: Erwerb von Antriebsausrüstungskomponenten (Propeller, Düse, Welle), inkl. Installationskosten

Unterprogramm 2: Modernisierung der Schiffe zur Erhöhung der Multimodalität im Güterverkehr

  • Erwerb von leichten Stapelabdeckungen für den Laderaum (Frachtabteil) inklusive Montage
  • Anheben von Luken, einschließlich des Kaufs von benötigten Materialien
  • Horizontale Erweiterung der Luken, inkl. Kauf von benötigten Materialien
  • Ankauf von Transportrahmen für Pkw
  • Verbreiterung eines Schiffes (Schubboote) oder Verlängerung eines Schiffes, inkl. Material

Unterprogramm 3: Modernisierungsmaßnahmen für Schiffe zur Erhöhung der Sicherheit in der Binnenschifffahrt

  • Montage von Bugsteueranlagen an Schiffen, inkl. Installation
  • Kauf und Ersatz von äußeren Oberflächen, inkl. Ersatz der betroffenen Schiffsteile
  • Ankauf von Radarausrüstung, inkl. Installation
  • Erneuerung der Beschichtung von im Wasser befindlichen Teilen (äußere Beschichtung) oder Erneuerung der Oberflächen zum Schutz dieser Komponenten
  • Rekonstruktion der Elektro-Verkabelungen an Bord, inkl. Kauf der elektrischen Leitungen
Rate of co-financing and conditions

Unterprogramm 1: 85% der förderfähigen Kosten
Unterprogramm 2 & 3: 85% für kleine Unternehmen und 75% für mittelständische Unternehmen

Weitere Bedingungen:

  • Angemessene Kosten für die Erstellung der technischen Unterlagen (genehmigt durch eine ordnungsgemäß zugelassene Stelle, welche zur Durchführung von technischen Inspektionen von Schiffen zugelassen ist, oder von einer nach EU-Rechtsvorschriften anerkannten Klassifikationsgesellschaft) stellen förderfähige Kosten im Rahmen aller Teilprogramme dar, inklusiver aller im Rahmen der zu unterstützenden Maßnahmen definierten Kosten.
  • Investitionsvorhaben dürfen vor dem Beihilfeantrag des Begünstigten an die Bewilligungsbehörde nicht begonnen haben.
  • Beihilfen werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährt.
  • Bewerbungen werden auf der Grundlage von Calls eingereicht.
Other important information

Sämtliche Modernisierungen eines Schiffes im Rahmen der Beihilferegelung dürfen 30% des Preises eines neuen Referenzschiffs (80 Mio. CZK) nicht übersteigen.

Title of the instrument
Staatliche Beihilferegelung für die Modernisierung der Binnenschifffahrtsschiffe
Type of aid

Nicht erstattungsfähige Direktbeihilfe

Eligible beneficiaries
Alle Besitzer oder Betreiber von Binnenschifffahrtsflotten, deren Schiffe im Wasserstraßenregister der Tschechischen Republik registriert sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Betreibers. Nur kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sind im Rahmen der Regelung förderfähig.
Total budget
420 Mio. CZK (ca. 140 Mio. CZK pro Unterprogramm)
Legal basis
Resolution der tschechischen Regierung Nr. 449 vom 12. Juni 2013 zum Beschluss der Verkehrsstrategie für 2014-2020 mit Blick auf 2050;Resolution der tschechischen Regierung Nr. 558 vom 9. Juli 2014 zum Beschluss des Entwurfs des operationellen Programms „Verkehr 2014-2020“ (Entwurf wurde am 11. Mai 2016 von der Europäischen Kommission genehmigt);Resolution der tschechischen Regierung Nr. 37 vom 11. Januar 2010 zum Beschluss des strategischen Rahmens, für die nachhaltige Entwicklung der Tschechischen Republik;Verordnung Nr. 560/2006 Coll. über die Beteiligung des Staatshaushalts an der Finanzierung von Anlagenerneuerungsprogrammen, in der jeweils gültigen Fassung;Gesetz Nr. 218/2000 Coll. bezüglich der Haushaltsregeln, in der jeweils gültigen Fassung
Usefull links
Operationelles Programm Transport, Offizielle Website des tschechischen Verkehrsministeriums