· Verringerung der Umweltauswirkungen des Wasserstraßentransports durch Verringerung der Emissionen von gasförmigen und partikulären Schadstoffen aus auf Schiffen installierten Verbrennungsmotoren und Hilfsmotoren und durch die Implementierung anderer Maßnahmen mit direkten Umweltvorteilen. Stärkere Einbindung des Wasserverkehrs in der multimodalen Transportkette, indem die Schiffe im Rahmen der Modernisierung für den multimodalen Transport wettbewerbsfähiger, operativ flexibler und sicherer werden.
Unterprogramm 1: Reduzierung der Umweltauswirkungen des Wasserstraßentransports
Unterprogramm 2: Modernisierung der Schiffe zur Erhöhung der Multimodalität im Güterverkehr
Unterprogramm 3: Modernisierungsmaßnahmen für Schiffe zur Erhöhung der Sicherheit in der Binnenschifffahrt
Unterprogramm 1: 85% der förderfähigen Kosten
Unterprogramm 2 & 3: 85% für kleine Unternehmen und 75% für mittelständische Unternehmen
Weitere Bedingungen:
Sämtliche Modernisierungen eines Schiffes im Rahmen der Beihilferegelung dürfen 30% des Preises eines neuen Referenzschiffs (80 Mio. CZK) nicht übersteigen.
Nicht erstattungsfähige Direktbeihilfe