· Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Einführung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrkosten berechnet,
die zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff erforderlich sind. Die beihilfefähigen Kosten werden wie folgt ermittelt:
Nicht direkt mit der Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängende Kosten sind nicht beihilfefähig.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Einführung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben.
Durch die Förderung sollen gezielte Anreize zur Diversifizierung der Kraftstoffbasis und Nutzung von Erdgas als Schiffskraftstoff, insbesondere im Bereich der deutschen Häfen und europäischen Gewässer, gesetzt werden, um hier erhebliche Vorteile für den Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu realisieren.
Investitionszuschuss