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Fazilität „Connecting Europe“

 · In der Annual und Multi Annual Call Struktur werden langfristige und kurzfriste Arbeitsprogramme mit unterschiedlichen finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen separat zu Ausschreibung gebracht.

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Actions able to be supported

Nur Vorhaben im Zusammenhang mit einem oder mehreren der in den TEN-V-Leitlinien ausgewiesenen Vorhaben von gemeinsamem Interesse kommen für eine finanzielle Unterstützung der Union in Frage. Die Vorhaben müssen den folgenden Bestimmungen von Artikel 7 der TEN-V-Leitlinien genügen:

  1. Sie müssen den Zielen, die unter mindestens zwei der vier in Artikel 4 der TEN-V Leitlinien

genannten Kategorien fallen, dienen.
b) Sie müssen den Vorgaben des Kapitels II und, soweit es um das Kernnetz geht, zusätzlich den Vorgaben des Kapitels III der TEN-V-Leitlinien genügen.

c) Sie müssen wirtschaftlich tragfähig sein, was anhand einer sozioökonomischen Kosten-Nutzen-Analyse nachzuweisen ist.

d) Sie müssen einen europäischen Mehrwert aufweisen.
Des Weiteren müssen förderfähige Vorhaben dem einschlägigen EU-Recht in den Bereichen der Interoperabilität, des Umweltschutzes, des Wettbewerbs und des öffentlichen Auftragswesens Rechnung tragen.

– Eine Unterstützung für Vorhaben die bereits andere finanzielle Unterstützungen erhalten, ist nicht möglich.
– Die Vorschläge müssen entweder Arbeiten oder Studien im Sinne von Artikel 2 Absatz 5 bzw. 6 der CEF-Verordnung betreffen. Vorschläge können Studien und Arbeiten kombinieren, sofern die jeweiligen Aktivitäten und die Haushaltsmittel klar festgelegt und getrennt ausgewiesen werden.
– Kosten die ab dem 1.Jänner 2014 angefallen sind, können unter der Angabe von Gründen (Unaufschiebbarkeit der Maßnahme und Abschluss der Maßnahme nicht vor der Gewährung der Finanzhilfe) geltend gemacht werden.

Rate of co-financing and conditions

Im Bereich der Güterverkehrsdienste

  1. hinsichtlich Finanzhilfen für Studien: 20 % der förderfähigen Kosten und ;

b) hinsichtlich Finanzhilfen für Arbeiten:

– bei Binnenwasserstraßen: 20 % der förderfähigen Kosten, wobei der Finanzierungssatz für Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen auf maximal 40 % und für Maßnahmen bezüglich grenzüberschreitender Abschnitte auf maximal 40 % erhöht werden kann;

– für den Landverkehr, für Anbindungen an und die Entwicklung von multimodalen Logistikplattformen einschließlich Anbindungen an Binnen- und Seehäfen und Flughäfen, sowie die Entwicklung von Häfen: 20 % der förderfähigen Kosten;

– bei Maßnahmen zur Unterstützung neuer Technologien und Innovationen bei allen Verkehrsträgern: 20 % der förderfähigen Kosten;

c) Maßnahmen hinsichtlich Finanzhilfen für Telematikanwendungssysteme und -dienste:

– für Telematikanwendungssysteme, Güterverkehrsdienste und sichere Parkmöglichkeiten auf dem Straßenkernnetz: 20 % der förderfähigen Kosten;

Im Bereich der Binnenschifffahrt:

a) hinsichtlich Finanzhilfen für Studien: 50 % der förderfähigen Kosten;

b) hinsichtlich Finanzhilfen für Arbeiten:

– bei Binnenwasserstraßen: 20 % der förderfähigen Kosten, wobei der Finanzierungssatz für Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen auf maximal 40 % und für Maßnahmen bezüglich grenzüberschreitender Abschnitte auf maximal 40 % erhöht werden kann;

– für den Landverkehr, für Anbindungen an und die Entwicklung von multimodalen Logistikplattformen einschließlich Anbindungen an Binnen- und Seehäfen und Flughäfen, sowie die Entwicklung von Häfen: 20 % der förderfähigen Kosten;

c) Maßnahmen hinsichtlich Finanzhilfen für Telematikanwendungssysteme und -dienste:

– for telematic applications systems, freight transport services and secure parking on the road core network: 20% of the eligible costs.

Other important information

Anträge: http://inea.ec.europa.eu/en/cef/cef_transport/apply_for_funding/2014-cef-transport-multi-annual-call-funding-objective-1.htm

Title of the instrument
Connecting Europe Facility (CEF)
Type of aid

Direkte Beihilfe
Steueranreiz
Sonstiges

Eligible beneficiaries
privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Stellen
Time frame
01/01/2016 - 01/07/2020
Total budget
6,2 Milliarden Euro von denen 1,3 Milliarden für Kohäsionsfondsprojekte vorbehalten sind
Usefull links
CEF