· Erhöhung des Sicherheitsniveaus für alle Verkehrsträger und Verringerung der Umweltauswirkungen des Verkehrs
Spezifisches Ziel 2.5: Erhöhung der Sicherheit und Sicherheitsbedingungen für alle Verkehrsträger und Verringerung der Umweltauswirkungen des Verkehrs
Der Kofinanzierungssatz wird in den Leitlinien und in den einzelnen Calls / Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt. Weitere Informationen zu den einzelnen Calls/Maßnahmen finden Sie bei der Verwaltungsbehörde. Der Höchstbetrag für förderfähige Gesamtkosten (EFRE) beträgt 75%. Die Mindestbeteiligung des Begünstigten (Staatsbudget / Eigenbeitrag) beträgt 25%.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss