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Überwachung der Stärke der Binnenschifffahrt im Bereich der Umweltfreundlichkeit zur Förderung der Ökologisierung.
Der Zuschuss kann für die Anwendung der Nachbehandlungstechnologien an Bord von mittleren und großen Schiffen beantragt werden und umfasst:
Die Nachbehandlungstechnologien gehören zur festen Struktur und/oder festen Ausrüstung des Motorschiffes und verbessern die ökologischen Leistungen
Für die Inanspruchnahme eines Zuschusses innerhalb der Beihilfe für Nachbehandlungstechnologien an Bord von mittleren und großen Schiffen gelten die folgenden Anforderungen:
Waterwegen en Zeekanaal NV und nv De Scheepvaart sind bereit einen Zuschuss von 50% der gesamten Investitionskosten zu gewähren. Die Beihilfe kann sich auf höchstens 50.000 Euro pro Schiff belaufen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage beglichener Rechnungen ausgezahlt.
Nur die Investitionskosten welche bei einem Dritten zu Marktbedingungen erworben wurden und worin der Antragsteller weder eine direkte noch eine indirekte Kontrolle ausübte, können für Zuschüsse berücksichtigt werden.
Die Beihilfemaßnahme fällt unter die De-Minimis Regel der europäischen Union. Jeder Empfänger kann gemäß der De-Minimis Regel der Europäischen Kommission höchstens 200.000 Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren erhalten.