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Das Kooperationsprogramm gliedert sich in fünf Prioritätsachsen: (1) Eine gut vernetzte Region; (2) Eine grüne Region; (3) Eine sichere Region; (4) Eine Region mit qualifizierten und integrativen Menschen; (5) Eine effiziente Region.
Der Schwerpunkt „Eine gut vernetzte Region“ richtet sich an::
Der Schwerpunkt „Grüne Region“ konzentriert sich auf die Erhaltung, den Schutz, die Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes sowie den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Bodens und die Förderung von Ökosystemdienstleistungen, inklusive mit Hilfe von Natura 2000 und grüner Infrastruktur.
Der Schwerpunkt „Eine sichere Region“ fördert Investitionen zur Bewältigung spezifischer Risiken, zur Gewährleistung der Katastrophenresistenz und zur Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen im grenzübergreifenden Bereich sowie zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Kapazität der Akteure, die an der Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophenrisiken beteiligt sind.
Der Schwerpunkt „Eine Region mit qualifizierten und integrativen Menschen“ umfasst Maßnahmen zur Förderung der Integration des Grenzgebiets in Bezug auf Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte.
Der Schwerpunkt „Eine effiziente Region“ befasst sich mit Maßnahmen zur Erhöhung der Kooperationskapazität und der Effizienz öffentlicher Einrichtungen im Rahmen des CBC.
Der Kofinanzierungssatz wird in den Leitlinien und in den einzelnen Calls / Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt. Weitere Informationen zu den einzelnen Calls/Maßnahmen finden Sie bei der Verwaltungsbehörde.
Die Auswahl der Projekte erfolgt mittels zweistufigen Call:
Förderfähig sind „weiche“ Maßnahmen (z. B. Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Wissensaustausch, Instrumente und Pilotanwendungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität und Zugänglichkeit usw.) und „harte“ Maßnahmen (z. B. Ausbau von Straßen, Ausbau des Straßennetzes, Investitionen in die Infrastruktur usw.).
Die Auswahl erfolgt für alle Prioritätsachsen in gleicher Weise. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass sich die spezifischen Ziele der geförderten Investitionen nicht mit den Aktivitäten/Outputs überschneiden, die durch andere Interventionsinstrumente finanziert werden.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss