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Zur Gewährleistung der Stärke der Binnenschifffahrt im Bereich ihrer Umweltfreundlichkeit haben Waterwegen en Zeekanaal NV und nv De Scheepvaart Massnahmen zur Förderung der Ökologisierung von kleinen Schiffen ausgearbeitet.
Der Zuschuss kann für Neumotorisierung des Binnenschiffes beantragt werden und umfasst:
Der neue Motor gehört zur festen Struktur und/oder festen Ausrüstung des Motorschiffes und verbessert die ökologischen Leistungen.
Für die Inanspruchnahme eines Zuschusses innerhalb der Beihilfe Neumotorisierung von kleinen Binnenschiffen gelten die folgenden Anforderungen:
Waterwegen en Zeekanaal NV und nv De Scheepvaart sind bereit einen Zuschuss von 50% der gesamten Investitionskosten zu gewähren. Die Beihilfe kann sich auf höchstens 50.000 Euro pro Schiff belaufen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage beglichener Rechnungen ausgezahlt.
Ausschließlich Investitionskosten welche bei einem Dritten zu Marktbedingungen erworben wurden und worin der Antragsteller weder eine direkte noch eine indirekte Kontrolle ausübte, können für Zuschüsse berücksichtigt werden.
Die Beihilfemaßnahme fällt unter die De-Minimis Regel der Europäischen Union. Jeder Empfänger kann gemäß der De-Minimis Regel der Europäischen Kommission höchstens 200.000 Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren erhalten.
Zuschusss