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Innovationsnetzwerke

 · Leistungsfähige Innovationsnetzwerke können die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, sollen die Wissensbildung und der Wissens- und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden.

Actions able to be supported

Aktivitäten des Netzwerkmanagements:
… Betreuung der Innovationsnetzwerkpartner, Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen,
… Werbemaßnamen, um neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Netzwerkes zu erhöhen,
… Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen, Vernetzung und transnationale Zusammenarbeit

Rate of co-financing and conditions

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben
  • Kommunen können die Förderung um weitere 10%-Punkte erhöhen
  • Maximal 150.000 Euro pro Jahr
  • Förderfähige Ausgaben betragen mindestens 50.000 Euro pro Förderjahr
  • Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Netzwerks notwendigen Personal- und Sachausgaben
  • Ausgaben der Netzwerkpartner sind nicht förderfähig
  • Laufzeit bis zu drei Jahre
  • Erneute Antragstellung ist möglich
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen
Other important information

Voraussetzungen

  • Innovatives Thema
    Das Thema des Innovationsnetzwerks muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ liegen. Dazu gehören die Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Digitale und Kreativwirtschaft, Neue Materialen / Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft.
  • Mindestens 15 Netzwerkpartner
    Gefördert werden Innovationsnetzwerke mit Betriebsstätte in Niedersachsen, mit mindestens 15 Mitgliedern, von denen mindesten 10 Unternehmen sein müssen.
  • Ziele und Maßnahmen
    Im Projektantrag müssen die Ziele des Netzwerks sowie konkrete Maßnahmen zu deren Erreichung beschrieben werden.
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung
    Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen die Gesamtfinanzierung der Projekte im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.
  • Qualitätskriterien
    Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts, gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie in einer gesonderten Anlage unter dem Reiter „Downloads“.
Type of aid

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Eligible beneficiaries
Juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes
Time frame
01/01/2019 - 30/06/2022