· Konkretes Ziel der Bundesförderung ist es, in der Gesamtbetrachtung mit je 1 Mio. Euro Fördermitteln die technische Umschlagkapazität in Deutschland um durchschnittlich 9.000 Ladeeinheiten zu erweitern.
Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, durch den KV die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene zu unterstützen. Dies kann dabei sowohl durch die direkte Verlagerung von der Straße auf die Wasserstraße oder die Schiene als auch durch einen Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag bzw. Schiene/Schiene Umschlag erreicht werden.
Projektförderung auf Ausgabenbasis
• Im Wege der Anteilfinanzierung
• Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben (einschließlich einer Planungskostenpauschale von 10 %)
• Bis zu 80 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss
• Begrenzung auf Höchstbetrag
• Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig
Subventionsregelung.