· Attraktivierung der Binnenschifffahrt im Allgemeinen
Förderfähige Maßnahmen variieren pro Ausschreibung:
Kofinanzierungsraten variieren pro Ausschreibung:
Max. 200.000 für 3 Jahre pro Anspruchsberechtigen (de minimis) abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel aus dem Staatsbudget
Schiffe, die Förderungen unter a) erhalten, müssen mindestens 5 Jahre im Eigentum des Anspruchsberechtigten verbleiben und in Kroatien zugelassen sein. Beihilfen werden, unter der Bedingung, dass finanzielle Mittel aus dem Staatsbudget vorhanden sind, auf jährlicher Basis gewährt. Projekte werden über Ausschreibungen auf der Website des Verkehrsministeriums ausgewählt.
Direkte Beihilfe