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Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

 · Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Ihre Marktchancen verbessern wollen, ist die Realisierung innovativer Vorhaben eine Möglichkeit dazu. Mit dieser Förderung können Sie das technische und wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen zu entwickeln.

Actions able to be supported
  • Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
  • Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
  • Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen
Rate of co-financing and conditions
  • Bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben; maximal 100.000 Euro
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderfähig sind: Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)
  • Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben nicht über 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Für Maßnahmen zur Markteinführung maximal 50.000 Euro als förderfähige Ausgaben
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
  • Soweit GRW-Mittel eingesetzt werden, finden außerdem die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens Anwendung.
Other important information

Voraussetzungen

  • Einzelvorhaben
    Einzelvorhaben von Unternehmen, die eine Betriebstätte in Niedersachsen haben und das Vorhaben in Niedersachsen durchführen. Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ein nach dieser Richtlinie gefördertes Vorhaben in dem Unternehmen durchgeführt wird.
  • Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie
    Das Vorhaben muss sich in einem der folgenden Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie bewegen:
    … Mobilitätswirtschaft
    … Gesundheits- und Sozialwirtschaft
    … Energiewirtschaft
    … Land- und Ernährungswirtschaft
    … Digitale- und Kreativwirtschaft
    … Neue Materialen und Produktionstechnik
    … Maritime Wirtschaft
  • Qualitätskriterien
    Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts, gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie in einer gesonderten Anlage unter dem Reiter „Downloads“.
  • Weitere allgemeine Voraussetzungen
    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Bitte reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen und Informationen ein. Förderungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.
Type of aid

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Eligible beneficiaries
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, d.h. mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Time frame
01/01/2019 - 30/06/2022