· Stärkung und Ausbau der Weltmarktposition des deutschen Schiffbaus bei hochkomplexen Spezialschiffen und Offshore-Strukturen und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Von Werften oder deren Tochterunternehmen durchgeführte schiffbauliche Innovationen:
Förderfähig sind Kosten, die sich aus der Planung, Vorbereitung und Durchführung des konkreten Vorhabens ergeben (Entwicklungs-, Fertigungs- und Herstellungskosten sowie Kosten für Zulieferungen von Dritten).
Innovationen im Sinne der Richtlinie: industrielle Anwendung innovativer Produkte oder Verfahren, d. h. technisch neuer oder wesentlich verbesserter Produkte oder Verfahren im Vergleich zum Stand der Technik in der Schiffbauindustrie in der EU, die das Risiko eines technischen oder industriellen Fehlschlags bergen.
Direkter Zuschuss